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   VG Berlin, 06.04.2009 - 21 A 135.07   

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VG Berlin, 06.04.2009 - 21 A 135.07 (https://dejure.org/2009,37912)
VG Berlin, Entscheidung vom 06.04.2009 - 21 A 135.07 (https://dejure.org/2009,37912)
VG Berlin, Entscheidung vom 06. April 2009 - 21 A 135.07 (https://dejure.org/2009,37912)
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  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VG Berlin, 06.04.2009 - 21 A 135.07
    Dabei muss erkennbar sein, welcher Zeitraum einer vorübergehenden Trennung im Hinblick auf das Alter der Kinder für zumutbar erachtet wird (vgl. zum Vorstehenden BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 - Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2009 - 11 S 2990/08

    Ansprüche iSd AufenthG 2004 § 5 Abs 2 S 2 Alt 1 ist nur ein gesetzlich gebundener

    Auszug aus VG Berlin, 06.04.2009 - 21 A 135.07
    Es kann dahinstehen, ob hier eine Legalisierung des (letztlich beabsichtigten) Aufenthalts aus familiären Gründen unter Rückgriff auf die Vorschriften über die Erteilung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen im fünften Abschnitt des Kapitels 2 des Aufenthaltsgesetzes, insbesondere nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG, schon aus systematischen Gründen ausscheidet (vgl. hierzu VGH Kassel, Beschluss vom 10. März 2009 - 11 S 2990/08 - Juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2007 - 11 LB 69/07

    Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltsbefugnis als Aufenthaltserlaubnis nach

    Auszug aus VG Berlin, 06.04.2009 - 21 A 135.07
    Dem stehen bereits nach Nummer 6 der Vorschrift (vgl. zu dieser Voraussetzung OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. November 2008 - 10 LA 260/08 - und Urteil vom 27. September 2007 - 11 LB 69/07 - jeweils Juris) die Verurteilungen des Klägers zu Jugendstrafe und Freiheitsstrafe entgegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2008 - 13 S 2483/07

    Beschaffung von Heimreisepapieren bei Palästinensern aus dem Libanon

    Auszug aus VG Berlin, 06.04.2009 - 21 A 135.07
    Ferner kann dahinstehen, ob ein tatsächliches oder rechtliches Ausreisehindernis im Sinne von § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG besteht und ob ein tatsächliches Ausreisehindernis vom Kläger zu vertreten wäre (vgl. hierzu VGH Kassel, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 13 S 2483/07 - Juris).
  • OVG Niedersachsen, 17.11.2008 - 10 LA 260/08

    Anforderungen für das Vorliegen eines Härtefalls i.S.d. § 104a Abs. 3 S. 2

    Auszug aus VG Berlin, 06.04.2009 - 21 A 135.07
    Dem stehen bereits nach Nummer 6 der Vorschrift (vgl. zu dieser Voraussetzung OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. November 2008 - 10 LA 260/08 - und Urteil vom 27. September 2007 - 11 LB 69/07 - jeweils Juris) die Verurteilungen des Klägers zu Jugendstrafe und Freiheitsstrafe entgegen.
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